Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eis Spezerei e.U.
Geschäftsführerin: DI (FH) Alexandra Banitsch
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Eis Spezerei, insbesondere für Eislieferungen, Eisbecher-Pakete, individualisierte Eisbecher, Signature Cups sowie die Zurverfügungstellung von Leihgeräten im Rahmen von Veranstaltungen.
Angebote der Eis Spezerei sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn:
- eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder eine schriftliche Zusage des Kunden vorliegt und
- eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes bei der Eis Spezerei eingelangt ist.
Ohne Eingang der Anzahlung wird nicht mit der Produktion begonnen. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Auftrag als fix erteilt und der vereinbarte Termin als verbindlich reserviert.
Bis zum Eingang der Anzahlung besteht kein Anspruch auf Terminreservierung oder Leistungserbringung.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Eis Spezerei ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig. Diese dient der Terminreservierung, Produktionsplanung sowie der Vorbereitung der vereinbarten Leistungen.
Der Restbetrag ist nach der Veranstaltung, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungslegung, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Stornierung & Rücktritt
Eine Stornierung bedarf der Schriftform (per E-Mail).
Die geleistete Anzahlung wird im Falle einer Stornierung nicht rückerstattet.
Zusätzlich gelten folgende produktspezifische Stornobedingungen:
Pakete mit BASIS Eisbechern
Eine Stornierung des verbleibenden Auftragswertes ist bis 5 Kalendertage vor der Veranstaltung möglich. Danach wird der volle Auftragswert verrechnet.
Pakete mit EXKLUSIVEN Eisbechern
Ab 14 Kalendertagen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Der volle Auftragswert wird verrechnet, da die Eisbecher aufgrund der Individualisierung nicht weiterverwendbar sind.
Signature Cup
Ab 28 Kalendertagen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung ausgeschlossen. Die Produktion erfolgt ausschließlich kundenspezifisch und ist zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig in Umsetzung. Ein Weiterverkauf ist nicht möglich.
Eine Reduktion der bestellten Menge gilt als Teilstornierung und unterliegt denselben Bedingungen.
4. Datenbereitstellung & Produktionsfreigabe
Die für die Produktion erforderlichen finalen Druck- und Designdaten sind in druckfähiger Qualität fristgerecht bereitzustellen.
- Exklusive Eisbecher: spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung
- Signature Cup: spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung
Eine spätere Datenübermittlung ist ausschließlich nach individueller Rücksprache und ausdrücklicher schriftlicher Freigabe durch die Eis Spezerei möglich. Ein Anspruch auf kurzfristige Umsetzung besteht nicht.
Werden erforderliche Daten nicht oder nicht vollständig innerhalb der vereinbarten Frist übermittelt und kommt keine gesonderte Vereinbarung zustande, behält sich die Eis Spezerei vor,
- den Auftrag mit den zuletzt freigegebenen Daten umzusetzen oder
- den Auftrag als erfüllt zu verrechnen.
5. Lieferung, Eis & Kühlkette
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine durchgehende Kühlkette ab Übergabe der Ware eingehalten wird. Für Qualitätsverluste durch unsachgemäße Lagerung, Stromausfälle oder unzureichende Kühlung übernimmt die Eis Spezerei keine Haftung.
6. Restmengen
Eine Rücknahme von Restmengen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eventuelle Restmengen sind vom Kunden eigenständig zu verwerten.
7. Ansprechpartner, Anlieferung & Abholung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei Anlieferung sowie bei Abholung jeweils ein verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort ist, der
- namentlich bekannt gegeben wird,
- telefonisch erreichbar ist,
- zur Unterzeichnung des Lieferscheins berechtigt ist und
- über den gewünschten Aufstellungsort der Gefrierdose informiert ist.
Spätestens 7 Tage vor der Anlieferung sind der Eis Spezerei schriftlich folgende Informationen zu übermitteln:
- Name und Telefonnummer des Ansprechpartners für Anlieferung und Abholung
- Lieferort / genaue Adresse
- Datum und Uhrzeit bzw. gewünschter Uhrzeitrahmen für Anlieferung und Abholung
Ist zum vereinbarten Abholzeitpunkt kein Ansprechpartner vor Ort anwesend oder erreichbar, ist die Eis Spezerei berechtigt, die Gefrierdose samt Inhalt abzuholen. In diesem Fall werden die darin befindlichen Eisbecher nicht rückerstattet. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Eisbecher eigenständig im Eislabor der Eis Spezerei abzuholen.Eine erneute Anlieferung oder Zustellung erfolgt nicht.
Werden die oben genannten Informationen nicht fristgerecht oder nicht vollständig übermittelt, übernimmt die Eis Spezerei keine Haftung für Verzögerungen, Wartezeiten oder daraus resultierende Mehraufwände, welche gesondert in Rechnung gestellt werden können.
8. Leihgeräte & Gefrierdosen
Sämtliche bereitgestellten Geräte, insbesondere Gefrierdosen, sind Leihgeräte und bleiben ausschließlich im Eigentum der Eis Spezerei.
Für die Gefrierdose ist ein 230-V-Stromanschluss ist erforderlich. Verlängerungskabel sind, falls notwendig, vom Kunden bereitzustellen.
Die Gefrierdose ist vor Regen, direkter Witterung und Feuchtigkeit zu schützen. Die Wahl eines geeigneten und sicheren Standorts liegt in der Eigenverantwortung des Kunden.
9. Haftung bei Schäden an Leihgeräten
Der Kunde haftet unbeschränkt für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Gefrierdose sowie aller zugehörigen Komponenten.
Im Falle eines Verlusts oder Totalschadens wird eine Pauschale von EUR 500,– verrechnet. Bei grober Beschädigung der Folierung wird die Neufolierung (ca. EUR 250,–) zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Glasdeckel der Gefrierdose ist keine Ablagefläche für Gläser, Flaschen oder sonstige Gegenstände. Das Abstellen von Gegenständen ist ausdrücklich untersagt. Ausgenommen davon sind kleine, leichte Schilder oder Bilderrahmen zur Kennzeichnung der Eissorten, sofern diese keine Beschädigung verursachen und die Funktion der Gefrierdose nicht beeinträchtigen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sich alle Gäste und beteiligten Personen an diese Vorgaben halten. Bei Beschädigung oder Bruch des Glasdeckels wird dieser zum Selbstkostenpreis ersetzt und verrechnet.
10. Selbstabholung & Transport
Eine Selbstabholung der Gefrierdose ist nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Gefrierdose darf ausschließlich stehend transportiert werden, da sich Kühlmittel im Gerät befindet. Der Transport erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Für Schäden, Funktionsstörungen oder Qualitätsverluste durch unsachgemäßen Transport übernimmt die Eis Spezerei keine Haftung.
11. Allergene & Eigenverantwortung
Allergeninformationen sind auf dem Boden der Eisbecher angeführt. Der Kunde ist für den eigenverantwortlichen Umgang mit diesen Informationen verantwortlich und verpflichtet sich, diese bei Bedarf an Gäste weiterzugeben. Für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten übernimmt die Eis Spezerei keine Haftung.
12. Reklamationen
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch ein Werktag nach der Veranstaltung, telefonisch oder schriftlich per E-Mail inkl. Fotos und Video bekannt zu geben. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht und akzeptiert.
13. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Eis Spezerei ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
14. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Stromausfall, Unfall, Krankheit, Verkehrsbehinderungen oder behördliche Maßnahmen) ist die Eis Spezerei berechtigt, Leistungen anzupassen, zu verschieben oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Eis Spezerei.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.